Maklerprovision bei Mietimmobilien: Wer zahlt?
Die Wohnungssuche gleicht oft einer nervenaufreibenden Odyssee. Kaum eine Aufgabe scheint so undurchsichtig und mit so vielen versteckten Fallstricken gespickt zu sein, wie die Suche nach dem perfekten neuen Zuhause. Besonders ein Aspekt sorgt dabei immer wieder für Verwirrung: die Maklerprovision. Wer muss eigentlich am Ende die Kosten für den Makler tragen – Mieter oder Vermieter?
Die Antwort auf diese Frage ist leider nicht ganz so einfach, wie man es sich vielleicht wünschen würde. Lange Zeit war es in Deutschland üblich, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen war dies der Vermieter. Doch seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips im Juni 2015 hat sich die Rechtslage geändert. Seitdem gilt: Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch.
Das bedeutet, dass Mieter nur dann eine Maklerprovision zahlen müssen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben, beispielsweise indem sie einen Suchauftrag erteilt haben. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, um einen Mieter für seine Immobilie zu finden, dann muss er auch die Kosten dafür übernehmen.
Das klingt zunächst einmal fair, doch die Realität sieht oft anders aus. Da der Wohnungsmarkt in vielen Städten angespannt ist, nutzen einige Vermieter die Situation aus und versuchen die Kosten für die Maklerprovision auf die Mieter abzuwälzen. So finden sich in vielen Wohnungsanzeigen Formulierungen wie „Provisionspflichtig für den Mieter“ oder „der Mieter zahlt die Maklercourtage“.
Doch Vorsicht! Solche Klauseln sind in vielen Fällen unwirksam. Denn seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips im Jahr 2015 darf der Vermieter die Maklerprovision nur dann auf den Mieter abwälzen, wenn er ihm gleichzeitig eine vergleichbare Wohnung anbietet, für die keine Provision anfällt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Mieter eine echte Wahlmöglichkeit hat und nicht gezwungen ist, die Maklerprovision zu zahlen, nur weil er eine Wohnung finden möchte.
Vor- und Nachteile der aktuellen Gesetzeslage
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Mieter, die den Makler nicht selbst beauftragen, sparen die Maklerprovision. | Vermieter könnten versucht sein, die Kosten für die Maklerprovision über höhere Mietpreise zu kompensieren. |
Das Bestellerprinzip sorgt für mehr Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt. | In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt könnte es für Mieter schwieriger werden, eine Wohnung zu finden, da Vermieter zögern könnten, Makler zu beauftragen. |
Häufig gestellte Fragen zum Thema Maklerprovision bei Mietimmobilien
1. Muss ich als Mieter immer eine Maklerprovision zahlen?
Nein, Sie müssen nur dann eine Maklerprovision zahlen, wenn Sie den Makler selbst beauftragt haben, z. B. durch einen Suchauftrag. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, muss er die Provision zahlen.
2. Sind Klauseln wie "provisionspflichtig" oder "der Mieter zahlt die Courtage" rechtens?
Oftmals nicht. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam, wenn der Vermieter dem Mieter nicht gleichzeitig eine vergleichbare, provisionsfreie Wohnung anbieten kann.
3. Wie hoch ist die Maklerprovision in der Regel?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, liegt aber in der Regel bei zwei bis drei Nettokaltmieten (zzgl. MwSt.).
4. Was kann ich tun, wenn ich eine Wohnung besichtige und erst später erfahre, dass eine Provision fällig wird?
Informieren Sie sich vor der Besichtigung über die anfallenden Kosten. Fragen Sie den Makler oder Vermieter direkt, ob eine Provision anfällt und wer diese zahlen muss. Lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen.
5. Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?
Ja, es gibt einige Ausnahmen vom Bestellerprinzip. So gilt es beispielsweise nicht bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien.
6. Wo finde ich provisionsfreie Wohnungen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, provisionsfreie Wohnungen zu finden, z. B. über Online-Portale, Zeitungsanzeigen oder Wohnungsbaugenossenschaften.
7. Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Unter bestimmten Umständen können Sie die Maklerprovision als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie die Wohnung beruflich nutzen, z. B. als Arbeitszimmer.
8. Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Maklerprovision?
Weitere Informationen zum Thema Maklerprovision finden Sie z. B. auf den Webseiten der Verbraucherzentralen oder des Deutschen Mieterbundes.
Fazit
Die Frage, wer die Maklerprovision bei Mietimmobilien zahlen muss, ist nicht immer einfach zu beantworten. Das Bestellerprinzip hat zwar für mehr Transparenz gesorgt, doch die Gesetzeslage ist komplex und es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Mieter sollten sich daher immer vorab genau informieren, ob und in welcher Höhe eine Provision anfällt. Es lohnt sich, die Augen offen zu halten und auch nach provisionsfreien Wohnungen zu suchen. Mit etwas Glück und Geduld findet man so die Traumwohnung, ohne dafür tief in die Tasche greifen zu müssen.
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